Gesetzlichte Weiterbildungspflicht

Am 1. August 2018 hat der Gesetzgeber die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Seitdem müssen alle Immobilienmakler sowie alle Personen, die an der Vermittlung von Immobilien beteiligt sind, innerhalb von drei Jahren 20 Weiterbildungsstunden absolvieren.

Warum wurde die Weiterbildungspflicht eingeführt?

Hinter der Weiterbildungspflicht steht das Ziel, das Fachwissen von Maklern und Verwaltern für die Verbraucher transparent zu machen. Sie ist eine große Chance, das Image der Branche langfristig zu verbessern. Denn dank der Weiterbildungspflicht kann ausnahmslos jeder Immobilienmakler seinen Kunden gegenüber dokumentieren, dass er fachlich qualifiziert ist.

Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?

Die Verordnung betrifft nicht nur Immobilienmakler, sondern auch Wohnimmobilienverwalter. Dazu zählen all diejenigen Personen, die an der Verwaltung und Vermittlung von Immobilien beteiligt sind. Das betrifft z. B. die Teilnahme an Kundengesprächen, das Durchführen von Besichtigungsterminen oder die Exposé-Erstellung. Mitarbeiter, die ausschließlich administrative Tätigkeiten ausführen, sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, an Weiterbildungen teilzunehmen.

Gesetzliche Weiterbildungspflicht: Welche Regeln gelten für die Durchführung der Verordnung?

Es ist in der Verordnung offengelassen, in welcher Form die Pflichtstunden absolviert werden. Mögliche Varianten sind zum Beispiel Präsenzseminare, betriebsinterne Maßnahmen oder auch ein begleitetes Selbststudium. Die relevanten Themen für die Weiterbildungspflicht werden detailliert in einem Katalog vorgegeben. Darin sind alle grundlegenden Themen des Maklergeschäfts, technische sowie rechtliche Grundlagen und auch Themen der Kundenberatung enthalten.

Bietet die PHI Immobilienakademie entsprechende Seminare an?

Ja, in der PHI-Immobilienakademie werden entsprechende Themen vermittelt. Durch die Teilnahme an unseren Kursen können Sie problemlos Ihre Teilnahme an den vorgeschriebenen Pflichtweiterbildungsstunden nachweisen. Das vermittelte Wissen entspricht selbstverständlich immer dem aktuellsten Stand.

Welche Konsequenzen drohen Maklern, die die gesetzliche Weiterbildungspflicht nicht beachten?

Wenn ein Makler seiner Pflicht zur gesetzlichen Weiterbildung nicht nachkommt und den Behörden keine entsprechenden Nachweise liefert, drohen hohe Bußgelder. Da es sich bei dem Versäumnis um eine Ordnungswidrigkeit handelt, können Strafen von bis zu 5000 € verhängt werden.

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Bei Ihnen steht die nächste Weiterbildung an? Sie haben für dieses Jahr noch nicht alle vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert? Dann melden Sie sich zu unseren professionellen Seminaren an und profitieren Sie von dem umfangreichen Fachwissen unserer Seminarleiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ausführlich beraten! Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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